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Geschlossener
Fußring und Mikrochip gegen illegalen Handel
Neue
Kennzeichnungspflicht für geschützte Tiere
Ob
Reptilien, Vögel oder Säugetiere - wer Tiere hält, die
nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt sind -
muss sie bis spätestens Anfang des kommenden Jahres
entsprechend kennzeichnen.
Zum
01. Januar 2001 tritt die neue Kennzeichnungsverordnung für
Tiere in Kraft. Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit in Bonn hat den
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz
e.V. (BNA) dafür zugelassen, ab dem 01.01.2001
Kennzeichen für alle kennzeichnungspflichtigen Tiere
bundesweit auszugeben. Als Kennzeichen für die
kennzeichnungspflichtigen Tiere kommen Fußringe und
spezielle Mikrochips, wie Transponder, zum Einsatz.
Die
"Telefondrähte" in der BNA-Geschäftsstelle in
Hambrücken laufen seit einigen Tagen "heiß"
und das BNA-Team beantwortet zur Zeit fast rund um die Uhr
Anfragen von besorgten Tierhaltern, aber auch von nicht
hinreichend informierten Naturschutzverwaltungen, so
BNA-Präsident Prof. Dr. Norbert Rieder. Der BNA hat zur
besseren Information ein Artenschutzbuch Teil 1
Wirbeltiere herausgegeben, das neben allen Tieren, die
irgendeiner arten-schutzrechtlichen Regelung unterliegen,
auch eine vollständige Zusammenstellung des europäischen
und deutschen Artenschutzrechtes sowie Auszüge aus dem
Tierschutz- und Tierseuchenrecht enthält. Das Buch kann
zu einem Preis von DM 26.-- zzgl. Porto direkt über die
BNA-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 07255 - 28 00
oder Fax 07255 - 83 55 bezogen werden.
Mit
der neuen Rechtsvorschrift soll dem illegalen Handel mit
geschützten Tierarten verstärkt Einhalt geboten werden,
so der zuständige Bundesumweltminister Trittin in seiner
Presseerklärung zur neuen Kennzeichnungsregelung. Das
Kennzeichen ermöglicht die direkte Zuordnung eines Tieres
zu amtlichen Dokumenten, Meldeformularen und zu Bestandsbüchern,
die von Züchtern geführt werden. Die legale Herkunft
lebender, kennzeichnungspflichtiger Tiere kann so durch
den Besitzer lückenlos nachgewiesen werden. Zu den
kennzeichnungspflichtigen Tieren gehören beispielsweise
Greifvögel wie Habichte, Sperber oder Eulen, verschiedene
Papageienarten wie Amazonen und Aras, alle europäischen
Waldvögel sowie Griechische und Maurische Landschildkröten
und verschiedene Schlangen und Echsen; insgesamt an die
1000 verschiedene Tierarten.
Vögel
werden meistens mit einem geschlossenen Fußring
gekennzeichnet, der nur in den ersten Lebenstagen vom Züchter
über den Vogelfuß gestreift werden kann und beim
erwachsenen Tier nicht mehr ohne Verletzung des Tieres
oder Zerstörung des Ringes entfernt werden kann. Das ist
zugleich ein Hinweis darauf, dass es sich um eine
Nachzucht und nicht um ein Tier aus der freien Wildbahn
handelt. Andere Tiere müssen mit einem Transponder
gekennzeichnet werden, einem Mikrochip, der nur vom
Fachmann gesetzt werden kann und darf. Wenn im Einzelfall
eine Kennzeichnung unmöglich ist, muss eine genaue und lückenlose
Dokumentation über das Tier geführt werden.
Es
wird eine Lawine von Verwaltungsarbeit auf den BNA
zukommen, denn ab Januar 2001 werden bundesweit solche Fußringe
und Transponder versendet. Alle ausgegebenen Kennzeichen müssen
in der Bundesgeschäftsstelle in Hambrücken registriert
werden und die Daten zum Quartalsende den Vollzugsbehörden
im Bundesgebiet übermittelt werden, so BNA-Präsident
Rieder.
Der
BNA empfiehlt allen Tierhaltern, sich rechtzeitig zu
informieren, denn ein Verstoß gegen die neue
Kennzeichnungsregelung wird mit Ordnungsstrafen belegt.
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